Photovoltaik Förderung

PV-Angebote vergleichen

bekannt aus:

ntvFOCUS online

Aktuellen Fördermöglichkeiten, die den Umstieg auf Photovoltaik attraktiver machen.

In der heutigen Zeit ist die Unterstützung für PV-Anlagen so vielfältig wie nie zuvor. Von großzügigen staatlichen Zuschüssen bis hin zu innovativen Finanzierungsoptionen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Einstieg in erneuerbare Energien erleichtern. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die derzeit verfügbaren Fördermaßnahmen, damit Sie bestens informiert sind und die optimalen finanziellen Anreize für Ihre individuelle Situation nutzen können. Erfahren Sie hier, wie Sie mit staatlicher Unterstützung und innovativen Finanzierungsmöglichkeiten den Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft beschreiten können!

Fördermaßnahmen spielen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen. Durch die Inanspruchnahme von Förderungen können die Photovoltaik Kosten [Verlinkung auf Photovoltaik Kosten seite] gesenkt und die Gesamtrendite der Anlage erhöht werden. Es ist daher essentiell, sich gründlich über die verschiedenen Förderoptionen zu informieren. In Deutschland gibt es diverse Förderansätze für Solarstromanlagen, die sich in Form von Zuschüssen, günstigen Krediten und laufenden Betriebsförderungen manifestieren.

Die verfügbaren Fördermittel decken verschiedene Bereiche ab, darunter:

  • Die Anschaffung der Photovoltaikanlage
  • Die Anschaffung eines Stromspeichers
  • Die Vergütung für erzeugten Solarstrom
  • Die Umsetzung von Mieterstrommodellen

Generell lassen sich die Fördermöglichkeiten in zwei Hauptkategorien einteilen: Investitionsförderungen für die Anschaffung und Betriebsförderungen, wie die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Je nach Förderprogramm kann die Unterstützung unterschiedlich ausfallen, beispielsweise als:

  • Einmalzuschuss
  • Tilgungszuschuss zu einem Kredit
  • Finanzierungskredit
  • Vergütung pro Kilowattstunde

Die Förderpolitik auf Bundes- und Landesebene konzentriert sich zunehmend auf die 'netzdienliche Integration' von Photovoltaikanlagen ins öffentliche Stromnetz. Dies bedeutet, dass die frühere umfassende Förderung für die Einspeisung von Solarstrom in das Netz zugunsten einer kontrollierten Einspeisung, die auch zur Netzstabilisierung beiträgt, reduziert wird.

Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland 2024 umfasst ein breites Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen. Diese reichen von Zuschüssen über zinsgünstige Kredite bis hin zu Vergütungen für die Einspeisung von Solarstrom. Aufgrund der Vielzahl an Möglichkeiten zur Gestaltung und Umsetzung von Photovoltaik-Projekten ist es nicht möglich, allgemeingültige Aussagen zu den Fördermöglichkeiten zu machen. Dafür müssen diese zu individuell auf Ihre jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt sein. Außerdem unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten je nach Wohnort und Ort, an dem die Photovoltaikanlage installiert wird.

Aber dennoch möchten wir Ihnen zumindest eine grobe Zusammenfassung an aktuell existierenden Förderungen zur Verfügung stellen.

Zu den wichtigsten Förderprogrammen für PV gehören

  • EEG-Einspeisevergütung: Eine gängige Förderung, die eine Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom bietet.
  • KfW Kredit 270 “Erneuerbare Energien – Standard”
  • Mieterstrommodelle: Förderung für die Bereitstellung von Solarstrom für Mieter.
  • BEG: Bietet mindestens 25 % Zuschuss für Solarthermieanlagen in Altbauten.
  • Regionale Förderungen: Verschiedene Bundesländer bieten zusätzliche Unterstützung, oft in Verbindung mit der Anschaffung von Speichern oder Wallboxen.
  • Förderungen können in unterschiedlicher Form erfolgen, einschließlich Einmalzuschüssen, Tilgungszuschüssen, Finanzierungskrediten und laufenden Vergütungen. Der Schwerpunkt liegt zunehmend auf der "netzdienlichen Integration" von Photovoltaikanlagen, was bedeutet, dass Förderungen sich stärker auf die kontrollierte Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz und die Netzstabilisierung konzentrieren.

Es ist wichtig, sich intensiv mit den Fördermöglichkeiten zu beschäftigen, um die Finanzierung und den Betrieb einer PV-Anlage optimal zu gestalten. Auch hier empfehlen wir einen Termin.

Förderung durch das EEG

Ebenfalls durch die Bundesregierung beschlossen, wenn auch keine Förderung im klassischen Sinn, wurde die Einspeisevergütung im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Durch die Neufassung des EEGs wurden die Einspeisevergütungen verbessert und bleiben 2023 konstant, statt wie bisher monatlich abgesenkt zu werden. Die Degression der Vergütungssätze ist noch bis Anfang 2024 ausgesetzt.

Bei Anlagen die im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden gelten folgende feste EInspeisevergütungen (Stand Januar 2023):

  • Anlagen bis 10 kWp: 8,2 Cent/ kWh.
  • Anlagen größer als 10 kWp: Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent/kWh.

KfW Kredit 270 “Erneuerbare Energien – Standard”

Der bekannteste Kredit für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Allerdings sind die Zinskosten hier vergleichsweise hoch. Wir empfehlen hier auf jeden Fall bei Ihrer Bank nach Kreditmöglichkeiten nachzufragen und verschiedene Kredite zu vergleichen. Denn diese können in Zinsen und Konditionen stark variieren.

Das wesentliche auf den Punkt gebracht:

  • Kredit ab 5,21 % effektivem Jahreszins (Stand Januar 2024)
  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Vorausssetzungen der Förderung

  • Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen.
  • Finanziert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der Kosten von Planung, Projektierung und Installation.
  • Die Antragstellung erfolgt durch Ihre Bank, Sie können aber den KfW-Förderassistent nutzen, um den Antrag vorzubereiten.

Konditionen des Kredites:

  • Ihr individueller Zinssatz wird durch Ihre Bank ermittelt beginnt aber ab 4,72% effektivem Jahreszins (Stand September 2023)
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100% Ihrer Investitionskosten
  • 100% Auszahlung
  • Dieser Kredit kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden

Mieterstrommodelle

Mieterstrom bezeichnet den lokal von einer PV-Anlage oder einem Blockheizkraftwerk produzierten Strom, der direkt an verbundene Haushalte oder Geschäftsbetriebe geliefert wird. Wird mehr Strom benötigt, als die Anlage liefert, wird dieser aus dem öffentlichen Netz bezogen; Überschüsse werden ins Netz eingespeist. Das 2017 eingeführte Mieterstromgesetz sollte solche Projekte fördern, stieß jedoch aufgrund bürokratischer Hindernisse und mangelnder finanzieller Anreize auf Schwierigkeiten in der Umsetzung.

Für Mieterstrom existiert auch eine spezielle Form der Einspeisevergütung, bekannt als 'Mieterstromzuschlag'. Dieser wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet und variiert je nach Anlagengröße. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 kamen wichtige Änderungen im Bereich Mieterstrom hinzu. Dazu gehört beispielsweise der Begriff des 'Quartierstroms', welcher den Mieterstrom erweitert. Er ermöglicht, dass der Strom für ein Gebäude nicht mehr ausschließlich von der Anlage auf demselben Dach stammen muss, sondern auch von Dritten geliefert werden darf.

Zudem ist Mieterstrom nun von der Gewerbesteuer befreit, was dieses Modell sowohl finanziell attraktiver als auch nachhaltiger macht. Der Mieterstromzuschlag, der im Rahmen des EEG eine neue Form der Photovoltaik-Förderung darstellt, gewinnt ohne die Belastung durch Gewerbesteuer an Attraktivität. So wird das Konzept des Mieterstroms als günstigere und umweltfreundlichere Stromversorgung weiter gefördert.

Das ändert sich in 2024

Wegfall der Strompreisbremse

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen wurden von der Bundesregierung durch die Strom- und Gaspreisbremsen vor den erheblich gestiegenen Energiekosten entlastet. Die im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Ab dem 1.1.2024 zahlen Verbraucher wieder den vertraglich festgelegten Strompreis. Die Auswirkungen des Endes der Strompreisbremse sind für Verbraucher unterschiedlich. Entscheidend ist, ob der vertraglich festgelegte Strompreis über oder unter den 40 Cent/kWh der Strompreisbremse liegt. Wer bereits unter 40 Cent liegt, wird den Wegfall nicht sonderlich bemerken. Liegt der Preis darüber, können zusätzliche Kosten entstehen, in diesem Fall sollten Stromanbieter erneut verglichen und ein Wechsel abgewogen werden.

Um hohen Strompreisen aus dem Weg zu gehen, ist wohl die langfristig wirksamste Strategie zur Reduzierung und Stabilisierung Ihrer Stromkosten besteht darin, eine eigene Solaranlage zu nutzen. Durch die Nutzung einer solchen Anlage produzieren Sie Ihren eigenen Strom und versorgen sich selbstständig. Dies wird besonders effizient, wenn Sie sich für eine Solaranlage mit Speicher entscheiden. Interessanterweise ist die Anschaffung einer eigenen Solaranlage, insbesondere einer Photovoltaikanlage, trotz vieler Vorurteile heutzutage äußerst unkompliziert. Dies liegt unter anderem daran, dass Sie die Möglichkeit haben, eine Solaranlage zu mieten. Durch diese Option sparen Sie sich hohe Investitionskosten und können sich in einem Rundum-Sorglos-Paket beinahe um nichts kümmern.

Wegfall des Umweltbonus

Die Förderung für den Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, auch bekannt als Umweltbonus, ist ausgelaufen. Am 13. Dezember beschloss die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF), die Förderung durch den Umweltbonus zu beenden. Seit dem 18. Dezember können keine neuen Anträge für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Der Grund dafür liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund dessen dem Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro fehlen. Die Bundesregierung musste daher im Bundeshaushalt 2024 kurzfristig Einsparungen vornehmen, wodurch nun weniger Fördermittel für den Umweltbonus zur Verfügung stehen.

Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden weiterhin ausgezahlt. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bewilligt, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Fehlende Unterlagen können weiterhin nachgereicht werden.

Staatliche Wärmepumpenförderung

Obwohl die Regelungen zur finanziellen Unterstützung für den Heizungstausch noch nicht im Wärmegesetz verankert sind, sind die grundlegenden Prinzipien bereits festgelegt. Die staatliche Förderung, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getretn ist, besteht aus drei Hauptkomponenten:

  • Künftig beträgt der einkommensunabhängige Fördersatz für alle 30 Prozent der Anschaffungs- und Investitionskosten.
  • Zusätzlich erhalten Geringverdiener eine Zusatzförderung von bis zu 30 Prozent. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 Euro können von dieser Zusatzförderung profitieren, was insbesondere für Rentner:innen interessant sein könnte.
  • Ein weiterer Beschleunigungsbonus von bis zu 20 Prozent steht zur Verfügung, wenn der Heizungstausch innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen wird. Ab 2028 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abnehmen.

Trotz dieser Fördermöglichkeiten ist die Gesamtförderung auf maximal 70 Prozent der Gesamtkosten begrenzt. Die höchste förderfähige Investitionssumme liegt bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Daher beläuft sich der maximale Zuschuss für den Heizungstausch bei einem Fördersatz von 70 Prozent auf 21.000 Euro.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung repräsentiert die finanzielle Entlohnung für selbst erzeugten Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Aktuell beträgt die Einspeisevergütung 8,20 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Januar 2024). Ab dem 1. Februar 2024 wird die Vergütung alle 6 Monate um 1% reduziert. Bei Inbetriebnahme einer neuen PV-Anlage wird die Einspeisevergütung jedoch für 20 Jahre festgeschrieben.

Daher lohnt es sich schnell zu sein - vergleichen Sie innerhalb kürzester Zeit Angebote verschiedener Solarteure!

BAFA Vor-Ort-Beratung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt verschiedene Zielgruppen bei der energetischen Sanierung ihrer bestehenden Wohngebäude. Das Ziel dieser Förderung ist es, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, indem nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben werden. Eine BAFA Vor-Ort-Beratung bietet dabei Orientierung für sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen und zeigt weitere Fördermöglichkeiten auf. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann nach bestimmten Vorgaben an die persönlichen Wünsche und Gegebenheiten angepasst werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Gesamtsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder eine schrittweise Sanierung zu planen. Dabei können 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars übernommen werden, wobei die Höchstgrenzen bei 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten liegen.

KfW-Förderprogramme 261

Ab dem 27.02.2024 können Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen, Anträge für die neue Heizungsförderung stellen. Diese Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 eingeführt. Der Antrag umfasst einen Zuschuss und die Option auf einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen.

Sie möchten eine PV-Anlage installieren?

Sparen Sie bis zu 30%, indem Sie kostenlose unverbindliche Angebote für Ihre Photovoltaikanlage einholen und vergleichen! - Es dauert nur 1 Minute.

Worauf soll die Photovoltaikanlage installiert werden?
DSGVO konform
100% Deutsche Server
Qualitätsgarantie
SSL sichere Verbindung